Direktkontakt
+49 176 11063118Standort
Farmstr. 114
64546 Mörfelden
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 08:00 - 18:00
Sa: Geschlossen
Klare Rahmenbedingungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Truck & Car Service Rhein-Main GmbH (im Folgenden "Werkstatt"), betreffend die Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen, Nutzfahrzeugen und deren Teilen sowie für den Einbau und Verkauf von Zubehör und Ersatzteilen.
Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, die Werkstatt hat diesen schriftlich zugestimmt.
Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
Der Kunde erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
Auf Verlangen des Kunden vermerkt die Werkstatt im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
Die Werkstatt ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, so hat die Werkstatt unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt im Betrieb der Werkstatt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann die Werkstatt von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Die Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Werkstatt haftet nicht für reine Gefälligkeitshandlungen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Sollte ein Sachmangel vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich nach Entdeckung der Werkstatt anzuzeigen.
Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar oder per EC-Karte fällig, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der Rechnung.
Soweit eingebaute Zubehör- und Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich die Werkstatt das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen (Gesetzliches Werkstattpfandrecht nach § 647 BGB) zu.
Die Werkstatt sowie ihr berechtigtes Personal sind befugt, mit dem übergebenen Fahrzeug im Rahmen der Reparatur-, Wartungs- und Diagnosearbeiten notwendige Probefahrten sowie Überführungsfahrten auf öffentlichen Straßen durchzuführen.
Holt der Kunde sein repariertes Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen nach Meldung der Fertigstellung ab, ist die Werkstatt berechtigt, eine ortsübliche Aufbewahrungs- bzw. Standgebühr pro weiterem fahrzeugbelegtem Standtag in Rechnung zu stellen.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Werkstatt (Darmstadt).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Unser Service-Team steht Ihnen während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Farmstr. 114, 64546 Mörfelden-Walldorf
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